Verhinderungspflege
Wenn Ihr pflegender Angehöriger mal in den Urlaub oder zur Kur fahren möchte, auf Dienstreise oder selbst ins Krankenhaus muss, Sie aber auf eine Pflege und Betreuung rund um die Uhr angewiesen sind, kommen Sie doch für diesen Zeitraum in einer unserer Wohngruppen mit Verhinderungspflege. Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wohnen Sie in einem unserer Zimmer mit Vollverpflegung und können alle Angebote im Haus nutzen, während wir Sie pflegen.
Wichtiges auf einen Blick:
Bei der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI handelt es sich um einen Kostenerstattungsanspruch "kraft Gesetz". Ein vorheriger (schriftlicher) Antrag auf Gewährung der Verhinderungspflege oder eine vorherige Genehmigung durch die Pflegekasse ist nicht erforderlich (bei einem stationären Aufenthalt aber ratsam). Zur Erstattung der in Anspruch genommenen Leistungen muss ein Antrag durch den Pflegebedürftigen erfolgen.
Wir beraten Sie kostenlos und übernehmen gern alle Formalitäten.
Ihr Ansprechpartner: Herr Ilija Bajraktarov
Vida leben GmbH
Alter Postweg 68 in 33719 Bielefeld
Telefon: +49 (0) 521 770 156 - 0
Telefax: +49 (0) 521 770 156 - 15
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