Auch pflegende Angehörige brauchen eine Auszeit

 

Verhinderungspflege

 

 

 

Wenn Ihr pflegender Angehöriger mal in den Urlaub oder zur Kur fahren möchte, auf Dienstreise oder selbst ins Krankenhaus muss, Sie aber auf eine Pflege und Betreuung rund um die Uhr angewiesen sind, kommen Sie doch für diesen Zeitraum in einer unserer Wohngruppen mit Verhinderungspflege. Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wohnen Sie in einem unserer Zimmer mit Vollverpflegung und können alle Angebote im Haus nutzen, während wir Sie pflegen.

 

 

 

Wichtiges auf einen Blick:

 

Bei der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI handelt es sich um einen Kostenerstattungsanspruch "kraft Gesetz". Ein vorheriger (schriftlicher) Antrag auf Gewährung der Verhinderungspflege oder eine vorherige Genehmigung durch die Pflegekasse ist nicht erforderlich (bei einem stationären Aufenthalt aber ratsam). Zur Erstattung der in Anspruch genommenen Leistungen muss ein Antrag durch den Pflegebedürftigen erfolgen.

 

 

 

 

 

  • Leistungen der Verhinderungspflege können erstattet werden, sofern Sie mindestens seit sechs Monaten eine Pflegeeinstufung haben und von Angehörigen gepflegt werden.
  • Die Pflegekassen übernehmen die Kosten pro Jahr bis zu 1.612,00 Euro bis zu 6 Wochen pro Jahr.
  • Zusätzlich können bis zu 806,00 Euro aufgewendet werden um diesen Betrag, und die damit verbundene Dauer der Verhinderungspflege, aufzustocken. Dies sind bis zu 50% des Leistungsbetrags der Kurzzeitpflege, die zusätzlich für Verhinderungspflege ausgegeben werden können.
  • Bei Empfängern von Pflegegeld tritt die Leistung der Verhinderungspflege grundsätzlich an die Stelle des Pflegegeldes, d.h. ein gleichzeitiger Bezug von Pflegegeld und eine Inanspruchnahme von Verhinderungspflege ist grundsätzlich ausgeschlossen. Lediglich für den ersten und letzten Tag der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld nicht gekürzt.

 

  • Wir beraten Sie kostenlos und übernehmen gern alle Formalitäten.

 

 

Ihr Ansprechpartner: Herr Ilija Bajraktarov

 

 

  Vida leben GmbH 
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Telefax: +49 (0) 521 770 156 - 15
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